• Produkte auswählen

    SSB-fähige Artikel bestellen / anfragen.

  • Rezept ausfüllen

    Die Anleitung dazu finden Sie weiter unten.

  • Rezept einreichen

    Kostenlos mit unseren Freiumschlägen –
    diese werden automatisch jeder SSB-Bestellung beigelegt oder können vorab angefordert werden.

Rezept richtig ausfüllen

  1. Kostenträger eintragen
  2. Sprechstundenbedarf kennzeichnen
  3. Kostenträgerkennung ergänzen
  4. Betriebsstättennummer (BSNR) angeben
  5. Arztnummer (LANR) eintragen
  6. Verordnungsdatum eintragen
  7. Maximal drei SSB-Artikel verordnen
  8. Rezept mit Arztstempel versehen und unterschreiben

Die Abrechnung von Sprechstundenbedarf erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Krankenkasse und kann regional unterschiedlich geregelt sein.

Die dargestellte Abbildung zur Ausfüllhilfe des Rezepts basiert auf einer Vorlage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und dient ausschließlich zur Orientierung.

Nicht das passende Produkt dabei?

Kein Problem – wir erweitern unser Sortiment laufend. Nennen Sie uns den gewünschten Artikel (PZN/Artikelnummer/Foto) und wir prüfen Verfügbarkeit sowie mögliche Alternativen.

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FAQ – Häufige Fragen zum Sprechstundenbedarf (SSB)

Was ist Sprechstundenbedarf (SSB)?

Sprechstundenbedarf (SSB) sind Verbrauchsmaterialien, Arzneimittel, Verbandstoffe und medizinische Mittel, die in der Praxis mehrfach bei gesetzlich versicherten Patienten eingesetzt werden oder für Notfälle vorrätig sein müssen. Sie werden auf dem Rezeptmuster 16 verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.

Welche Produkte gehören zum SSB?

Nur solche Artikel, die ausdrücklich in der gültigen SSB-Liste Ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung enthalten sind, gelten als SSB-fähig. Dazu zählen z. B. Arzneimittel, Instrumente, Diagnostika oder Verbandmittel, die bei mehreren Patienten eingesetzt werden können.

Gilt SSB nur für gesetzlich Versicherte?

Ja. SSB kann in der Regel nur für Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezogen werden. Privatpatienten und einige spezielle Kostenträger sind davon ausgenommen.

Wie wird ein SSB-Rezept korrekt ausgefüllt?

Das SSB-Rezept wird auf dem Muster 16 ausgestellt. Dabei müssen u. a. Kostenträger, BSNR, LANR, Verordnungsdatum, SSB-Markierung und Arztstempel eingetragen sein. Eine fehlerhafte Ausfüllung kann zur Ablehnung durch die Krankenkasse führen. Bei Fragen helfen wir gerne!

Wieviele Artikel dürfen auf einem SSB-Rezept verordnet werden?

Pro SSB-Rezept können maximal drei abrechenbare SSB-Artikel verordnet werden. In einigen Bundesländern können über das Muster 16a bis zu sieben Produkte verordnet werden.

Kann ich alle Praxisartikel über SSB abrechnen?

Nein. Viele „Praxisbedarf“-Artikel wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion oder allgemeine Praxisinstrumente gehören nicht automatisch zum SSB und müssen meist auf eigene Kosten beschafft werden.

Sind die Regeln zum SSB bundeseinheitlich?

Nein. Die Rahmenbedingungen für SSB sind in jedem Bundesland bzw. KV-Bezirk unterschiedlich – jeder KV-Bezirk hat eigene Vereinbarungen darüber, welche Artikel im SSB abrechenbar sind.

Wie kann ich sicherstellen, dass ein Produkt SSB-fähig ist?

Bei Unsicherheit kann die Produktliste der jeweiligen KV eingesehen werden oder Sie senden uns einfach die gewünschten Artikel (mit PZN/Produktinformationen) – wir prüfen die SSB-Zulässigkeit für Sie.

Warum sollte ich auf die Wirtschaftlichkeit achten?

Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob SSB-Bestellungen wirtschaftlich sind. Unverhältnismäßige Mengen oder nicht geeignete Artikel können zu Rückfragen oder Ablehnungen führen.